Krankenfahrten
Wir befördern Sie von Ihrem Wohnsitz/Aufenthaltsort
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zu Bahnhöfen
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Flüghäfen
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Krankenhäusern
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Ärzten/Kliniken
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oder sonstigen Zielen
Bei Krankenfahrten gelten die allg. Tarife mit den Krankenkassen für Hessen einschl. der AOK. Mit allen Krankenkassen liegt eine Vereinbarung über den Taxi/Mietwagen-Verband Hessen bzw. eine Einzelvereinbarung mit der AOK Hessen vor.
Weiterhin bieten wir ab ca. 12.12.2019 eine Leistungserweiterung:
Transport von Rollstuhlfahrern im Bereich Arzt- und Krankenfahrten - auch für alle Kassen.
Weiterhin Transport von bis zu 8 Personen (Kleinbus).