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Krankenfahrten

Wir befördern Sie von Ihrem Wohnsitz/Aufenthaltsort

  • zu Bahnhöfen

  • Flüghäfen

  • Krankenhäusern

  • Ärzten/Kliniken

  • oder sonstigen Zielen

 

Bei Krankenfahrten gelten die allg. Tarife mit den Krankenkassen für Hessen einschl. der AOK. Mit allen Krankenkassen liegt eine Vereinbarung über den Taxi/Mietwagen-Verband Hessen bzw. eine Einzelvereinbarung mit der AOK Hessen vor.

 
Weiterhin bieten wir ab ca. 12.12.2019 eine Leistungserweiterung:
Transport von Rollstuhlfahrern im Bereich Arzt- und Krankenfahrten - auch für alle Kassen.
Weiterhin Transport von bis zu 8 Personen (Kleinbus).
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